Im August 2024 ist die EU-KI-Verordnung (engl. EU AI Act) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine umfassende Regulierung des Einsatzes von KI-Modellen mit dem Ziel, die Entwicklung und den Einsatz vertrauenswürdiger KI in der EU zu fördern. Ein zentrales Element ist die Unterscheidung nach Risikoklassen. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen für den Einsatz von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Die Verordnung hat dementsprechend hohe Relevanz für innovative Unternehmen und gilt für Anbietende und Herstellende, Betreibende, Einführende/Importeurinnen und Importeure, Händlerinnen und Händler sowie Bevollmächtigte. Bei der Umsetzung in Deutschland soll die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle spielen, z. B. wird ein KI-Service Desk angeboten, auf dem Informationen übersichtlich aufbereitet sind.